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AUSSCHREIBUNG ZUM
ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP 2010
- Auszug aus Originaldokument -
(1) Grundlage der Veranstaltung
Der ADAC Württemberg e.V. schreibt für das Jahr 2010 den ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP nach
folgenden Richtlinien aus.
Der ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in Württemberg ist eine lizenzfreie Veranstaltungsserie, die vor allem den Neulingen im Enduro-Sport eine Startmöglichkeit bieten soll. Die einzelnen Veranstaltungen werden als Mehrstunden-Enduro-Zuverlässigkeitsfahrt auf einem Rundkurs, ähnlich einer Moto-Cross-Strecke, die mit zusätzlichen Enduroanteilen verlängert wurde, durchgeführt.
Die Veranstaltungen und der ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP sind grundsätzlich als Teamwettbewerb
ausgelegt, außer der Klasse 5, die als Einzelwettbewerb über zwei Stunden ausgetragen wird.
(2) Veranstalter
Die Veranstaltungen werden von regionalen Ortsclubs des ADAC in Baden-Württemberg nach der vorliegenden Rahmenausschreibung durchgeführt.
(3) Veranstaltungen
Zum ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP werden folgende Veranstaltungen gewertet:
1.Lauf 15.05.2010 Amtzell
2.Lauf 05./06.06.2010 Frickenhausen
3.Lauf 11./12.09.2010 Bühlertann
4.Lauf 25.09.2010 Baden-Baden
5.Lauf 02.10.2010 Reutlingen
Alle Veranstaltungen werden gewertet.
(4) Einschreibungen und Nennungen
Alle Teilnehmer an den Wertungsläufen zum ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in Württemberg werden automatisch für die Veranstaltungsserie gewertet. Eine Einschreibgebühr entfällt.
(5) Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld
Die Nennungen müssen direkt bei den Veranstaltern der einzelnen Wettbewerbe eingereicht werden.
Nennungsschluss ist jeweils zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Sollten nach dem offiziellen
Nennungsschluss noch Startplätze frei sein, ist es dem Veranstalter überlassen, auch noch später Nennungen entgegenzunehmen.
Gehen mehr Nennungen ein, als Startplätze zur Verfügung stehen, gilt die Reihenfolge des Eingangs der
Nennung beim Veranstalter. Ab der zweiten Veranstaltung ist der Veranstalter grundsätzlich dazu
verpflichtet, Fahrer, die bereits am laufenden ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP teilgenommen und Punkte
errungen haben, im Rahmen seiner Möglichkeiten, bevorzugt anzunehmen.
Voraussetzung ist der fristgerechte Eingang des Nennformulars und die pünktliche Bezahlung des Nenngeldes. Das Nenngeld beträgt pro Team einheitlich EURO 70,--. Ausnahme ist die Klasse 5 mit einem Nenngeld von EURO 40,-- pro Fahrer. Nennungen werden nur auf dem offiziellen Formular des Veranstalters angenommen bzw. über das online generierte Nennungsformular von Enduro Cup Online,
welches per E-Mail dem jeweiligen Veranstalter automatisch zugesandt wird. Bei Nachnennungen wird eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich EURO 15,-- erhoben.
Online Nennung:
Bis zum Nennschluss kann über www.enduro-cup-online.de online genannt werden. Ein Startplatz wird erst bei Nenngeldeingang beim Veranstalter vergeben. Das heißt, eine Nennung gilt erst als abgegeben, wenn das Nenngeld bis Nennschluss beim Veranstalter eingegangen ist. Das Nennformular kann der Veranstalter ausdrucken und die Fahrer müssen nur noch bei der Abnahme unterschreiben.
(6) Klassen und Wertung
In allen Klassen sind Teams mit einem oder zwei Motorrädern ohne Hubraumbeschränkung (>100ccm)
startberechtigt.
Mindestalter der Teilnehmer: 16 Jahre (Jahrgang 1994)
Ausgeschrieben werden folgende Klassen:
Klasse 1: Einsteiger: Fahrer mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung
Die Klasse 1 ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen ohne oder nur geringer
Wettbewerbserfahrung vorbehalten.
Fahrer, die bereits am ADAC-UPAT-Enduro-Cup bzw. ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP mit einer B-Lizenz
oder in Klasse 2 oder 3 teilgenommen haben, müssen auch weiterhin in einer dieser Klassen starten.
Fahrer, die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP’s in der Klasse 1 die Plätze 1-20
erreicht haben sowie diejenigen Fahrer, die bei einer der gewerteten Veranstaltung auf die Plätze 1-3
gefahren sind, dürfen im darauf folgenden Jahr nicht mehr in dieser Klasse starten.
Klasse 2: Aufsteiger: Fahrer mit nationaler Sporterfahrung.
Fahrer, die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 1 die Plätze 1-20 erreicht
haben.
Fahrer, die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP’s in der Klasse 2 die Plätze 1-10
erreicht haben sowie diejenigen Fahrer, die bei einer der gewerteten Veranstaltung auf die Plätze 1-3
gefahren sind, dürfen im darauf folgenden Jahr nicht mehr in dieser Klasse starten.
Fahrer, die im ADAC-UPAT-ENDURO CUP bzw. ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 2 gefahren
sind, können nicht mehr in Klasse 1 starten.
Klasse 3: Expert: Fahrer mit nationaler oder internationaler Sporterfahrung.
Fahrer die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 2 die Plätze 1 – 10
erreicht haben.
Fahrer, die im ADAC-UPAT-ENDURO CUP bzw. ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 3 gefahren
sind, können nicht in der Klasse 1 + 2 starten.
Klasse 4: Senioren: Beide Fahrer müssen Jahrgang 1969 u. früher sein.
Fahrer die im Jahr 2010 das 40. Lebensjahr vollenden, sind ab dem Geburtstag in der Klasse 4
startberechtigt.
Klasse 5: Sportfahrer: (Einzelfahrer) Fahrer mit Sporterfahrung.
Diese Klasse wird nicht als Teamwettbewerb, sondern als Einzelwettbewerb ausgeschrieben. Die Fahrzeit
ist auf 2 Stunden festgelegt. Fahrer, die in Klasse 5 starten, können, bei der gleichen Veranstaltung, nicht
in Klasse 1 starten.
Die Klasse 1 soll als eigenständiger Wettbewerb über 4 Stunden durchgeführt werden. Alle anderen
Klassen starten im Abstand von einer Minute. Bei geringer Teilnehmerzahl in den Klassen 2 und 3 kann
der Start u.U. zusammengefasst werden.
Mit Abgabe einer Nennung in der Klasse 1 bestätigt der Fahrer, bisher ohne nennenswerte Sporterfahrung zu sein und sich in den Vorjahren nicht unter den ersten 20 der Einsteigerklasse
platziert zu haben. Die ersten 20 der Einsteigerklasse des Vorjahres (2009) müssen in der Klasse 2 starten! Falsche Angaben führen zum ersatzlosen Verlust der bis dahin erreichten Punkte!
Ein Gremium, bestehend aus Veranstaltern und ADAC behalten es sich in der Klasse 1 vor, Fahrer aus
der Wertung zu nehmen, die von ihrem Können her in der Klasse 2 starten müssten, auch wenn sie bisher
noch keine Wettbewerbserfahrung haben. Diese Klasse ist auch für Serienenduros und Zweizylinder geeignet.
Fahrer, die aus welchen Gründen auch immer (außer Falscheinstufung durch den Veranstalter), in Klasse
2 oder 3 gestartet sind, können auch mit einem anderen Partner nicht in Klasse 1 starten, es sei denn, sie
haben für eine Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Gemischte Teams ( Fahrerinnen und Fahrer ) und reine Damenteams die dadurch, dass ein Fahrer auf Grund vorstehender Bestimmungen in Klasse 2 starten müssten, können auf Antrag in Klasse 1 eingestuft werden. Der Antrag ist schriftlich an den ADAC Württemberg e.V. zu richten.
Ein Gremium, bestehend aus Veranstaltern und ADAC, entscheidet über den Antrag. Einsprüche gegen
diese Entscheidung sind nicht möglich. Dieses Gremium ist berechtigt, offensichtliche Falscheinstufungen
zu berichtigen. Eine Änderung der Ergebnisse ist nicht möglich.
Die Ausschreibung von Sonderwertungen (Damen, Zweizylinder oder ähnliches) ist den Veranstaltern freigestellt. Für den ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in Baden-Württemberg werden diese allerdings nicht
gewertet.
ADAC-Clubsportausweis (Versicherungsschutz):
Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines ADAC-Clubsportausweises sein. Dieser Ausweis kann bei allen
Veranstaltungen gelöst werden und ist mehrjährig verwendbar.
Jahresprämie für ADAC-Mitglieder: € 14,-
Jahresprämie für Nicht-ADAC-Mitglieder € 25,-
Punktewertung
Die Punktevergabe erfolgt pro Fahrer nach folgender Aufstellung.
1. Platz 30 Punkte 10. Platz 16 Punkte 19. Platz 7 Punkte
2. Platz 27 Punkte 11. Platz 15 Punkte 20. Platz 6 Punkte
3. Platz 25 Punkte 12. Platz 14 Punkte 21. Platz 5 Punkte
4. Platz 23 Punkte 13. Platz 13 Punkte 22. Platz 4 Punkte
5. Platz 21 Punkte 14. Platz 12 Punkte 23. Platz 3 Punkte
6. Platz 20 Punkte 15. Platz 11 Punkte 24. Platz 2 Punkte
7. Platz 19 Punkte 16. Platz 10 Punkte 25. Platz 1 Punkt
8. Platz 18 Punkte 17. Platz 9 Punkte
9. Platz 17 Punkte 18. Platz 8 Punkte
Bei Kürzung der Laufzeit oder Abbruch eines Laufes erhalten die Fahrer folgende Punkte: Über 50% der
vorgeschriebenen Laufzeit - volle Punktzahl, über 25% der vorgeschriebenen Laufzeit - 50% der Punkte,
bis 25% der vorgeschriebenen Laufzeit - keine Punkte. Die beim Start des jeweiligen Laufes festgelegte
Fahrzeit ist maßgebend.
Jeder Fahrer erhält die entsprechende Punktzahl. Sollten Veranstaltungen ausfallen, so verringert sich die
Zahl der gewerteten Veranstaltungen. Sofern ein Fahrer während der Saison in mehreren Klassen
gestartet ist und gewertet wurde, wird er in der Klasse mit der höchsten erzielten Punktzahl für den
ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP gewertet. Punkte sind nicht übertragbar.
Der Fahrer bzw. die Fahrer, die in Ihrer Klasse aus allen ausgeschriebenen und durchgeführten Läufen
die höchste Punktzahl erreicht haben ist / sind
Sieger des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP 2010 in Württemberg.
Technische Bestimmungen
(7) Motorräder und Abnahme
Zugelassen sind Motorräder über 100 ccm Hubraum.
Die Motorräder der Klassen 1 – 5 müssen zugelassen oder zulassungsfähig sein und der StVZO
entsprechen. Als Nachweis hat der Fahrer den Kfz-Schein oder den Kfz-Brief bei der Abnahme
(Dokumenten- u. Technische Abnahme) vorzulegen. Nur beglaubigte Kopien sind gültig. Unleserliche
Rahmennummern wegen Beschichtung oder Lackierung werden nicht zugelassen. Motorräder, deren
Rahmennummer nicht dem Original entspricht (Nachgeschlagen, Überschweißt, aufgeklebtes Typenschild
usw.) werden nur bei entsprechendem Eintrag in den Papieren zugelassen. (Moto-Cross Kotflügel hinten
sind nicht erlaubt, handelsübliche Kotflügelverlängerungen mit mindestens 12 cm Länge und
Lampenmaske vorn, sind Pflicht). Kotflügelverlängerungen müssen über die Dauer der Veranstaltung
angebracht sein.
Es ist dem Veranstalter überlassen zusätzliche Klassen auszuschreiben (siehe nachfolgende
Kurzausschreibung). Die Motorräder dieser Klassen müssen nicht zugelassen oder
zulassungsfähig sein, aber einem Enduro-Motorrad entsprechen (Moto-Cross-Kotflügel hinten
sind nicht erlaubt, handelsübliche Kotflügelverlängerungen mit mindestens 12 cm Länge und
Lampenmaske vorn, ist Pflicht).
Die Fahrzeuge müssen in gereinigtem und technisch einwandfreiem Zustand vorgeführt werden. Blinker
und Rückspiegel sind nicht erforderlich. Aus Sicherheitsgründen sollten Kennzeichen demontiert werden.
Das Glas des Scheinwerfers ist kreuzweise mit einem breiten Klebestreifen zu sichern und gefährliche
Anbauten (z.B. Topcase oder abstehende Kofferhalter) müssen entfernt werden. Alle Handhebel
(Kupplung u. Bremse etc.) müssen im Prinzip in einer Kugel enden (Mindestdurchmesser 16 mm) auch
wenn ein so genannter Lenker-Protektor (Griffbügel oder Schutzbügel) angebracht ist. Alle Motorräder
müssen mit einem links oder rechts am Lenker angebrachten, in Reichweite der am Handgriff liegenden
Hand befindlichen Zündunterbrechungsschalter oder -knopf ausgerüstet sein, der in der Lage ist, den
Motor abzustellen.
Die Reifenwahl ist freigestellt.
Es gelten die technischen Bestimmungen des Motorrad-Enduro-Sports mit den in dieser
Rahmenausschreibung genannten Festlegungen. Fahrzeuge, die diesen oder einer dieser Bestimmungen
nicht entsprechen, werden nicht zum Start zugelassen.
Eine Geräuschprüfung wird vorgenommen. Die Geräuschkontrolle erfolgt entsprechend den techn.
Bestimmungen des DMSB für Enduro, zulässig sind max. 94 dB(A) (Nahfeld) für 2- u. 4-Takter.
Drehzahlen
100 ccm bis 125 ccm 6500 1/min
125 ccm bis 250 ccm 5000 1/min
250 ccm bis 500 ccm 4500 1/min
über 500 ccm 4000 1/min
Unabhängig davon müssen alle überprüften Motorräder während der gesamten Veranstaltung das
Geräuschlimit einhalten. Motorräder mit defekter Auspuffanlage müssen innerhalb 2 Runden zur
Reparatur in die Wechselzone. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung für
zu laut erscheinende Motorräder eine erneute Überprüfung anzuordnen und diese ggf. aus dem
Wettbewerb zu nehmen.
Die Abnahme findet nach Zeitplan des Veranstalters statt. Abnahmeschluss für Papier- u. Techn.
Abnahme ist spätestens eine Stunde vor der offiziellen Startzeit der entsprechenden Klasse. Die
Teams sollten gemeinsam zur Abnahme erscheinen.
Für Teilnehmer/Teams der Klasse 1 kann vor der offiziellen Dokumentenabnahme bereits eine
technische Abnahme der Motorräder einschließlich der Schutzhelme durch die Techn.
Kommissare mit entsprechender Beratung bei evtl. technischen Mängeln erfolgen.
(8) Schutzbekleidung und Helme
Alle Fahrer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung, kniehohe Lederstiefel (Cross-Stiefel),
Handschuhe, Brille, langärmeliges Hemd oder Jacke und einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen.
!! Schutzhelme ECE05 sind ohne nachträgliche Änderungen (Spoiler) und Beschädigungen
zugelassen!!! ECE04 Helme sind nicht mehr zugelassen!
Fahrzeuge und Fahrer, die diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, werden zum Start nicht
zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen.
(9) Start und Wettbewerb
Die Startaufstellung erfolgt klassenweise in der Reihenfolge des Nennungseingangs. Zehn Minuten vor
dem Start müssen die Motorräder am Startplatz abgestellt sein, dann wird der Startbereich zum Parc-Ferme, d.h. es ist kein Zutritt zu den Motorrädern mehr erlaubt. Zu diesem Zeitpunkt findet auch die
Fahrerbesprechung am Startplatz statt.
Start und Startprüfung:
Der Start erfolgt als Le Mans-Start. Dieser sollte klassenweise im Abstand von 1 Minute erfolgen. Auf das
Startzeichen ist innerhalb 30 Sekunden der Motor mit einer am Motorrad befindlicher Starteinrichtung in
Gang zu setzen und der Startraum mit Motorkraft zu verlassen. Eine Unterstützung von Helfern oder dem
2. Fahrer ist nicht zulässig. Bei Nichterfüllung der Startprüfung (nach Ablauf der 30 Sekunden) muss der
Fahrer den Startplatz unverzüglich in eine gekennzeichnete Zone verlassen. Nach dieser Zeit darf
außerhalb des Startplatzes fremde Hilfe in Anspruch genommen werden, aber das Fahrzeug nicht gegen
die Fahrtrichtung bewegt und andere Teilnehmer behindert werden.
Wer verspätet am Start erscheint, muss aus einem speziell dafür gekennzeichneten Bereich starten. Den
Start für diese Teilnehmer gibt ein speziell kenntlich gemachter Streckenposten auf Anweisung des
Fahrtleiters frei.
Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit wird der Wettbewerb so lange weitergeführt, bis der Fahrer des
führenden Teams die Ziellinie überfahren hat. Für alle Fahrer, die innerhalb der darauf folgenden zehn
Minuten das Ziel erreichen, wird diese Runde noch gewertet. Für alle Fahrer, die das Ziel später als zehn
Minuten nach Durchfahrt des führenden Fahrers erreichen, wird die letzte Runde nicht mehr gewertet.
In Wertung sind nur Teams, bei denen jeder Fahrer mindestens eine Runde zurückgelegt hat. Die
Übergabe der Rückennummern darf nur von Fahrer 1 auf Fahrer 2 bzw. umgekehrt in der Wechselzone
erfolgen. Diese befindet sich in der Regel unmittelbar am Helferraum bzw. Ruheraum und ist von diesem
optisch getrennt. In beiden Bereichen ist absolutes Rauchverbot. Ein Mitnehmen der Rückennummer
durch andere Fahrer von der Strecke in die Wechselzone wird mit Ausschluss beider Teams geahndet.
Bei unrealistischen Rundenzeiten wird diese Runde für das Team nicht gewertet. Entscheidungen treffen
die Zeitnahme und der Fahrtleiter.
Alle Fahrzeuge unterliegen noch 30 Minuten nach dem Zieleinlauf den Bestimmungen des Parc-Fermé.
(10) Umweltschutz:
Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die Entsorgung des/der bei ihm anfallenden Abfalls bzw.
Altstoffe (z.B. Altöl, Reifen, Altteile, Papier, Kartonagen usw.) selbst verantwortlich. Beim Auftanken der
Motorräder sowie bei Arbeiten am Motor oder Getriebe auf dem Veranstaltungsgelände sind Schutzfolien
von mind. 1x2m unter das Motorrad zu legen. Das Waschen von Motorrädern mit Hochdruckreinigern ist
nicht zulässig.
(11) Wertung
Das Team, das nach Ablauf der vorgegebenen Zeit die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger
seiner Klasse. Bei Rundengleichheit zählt die bessere Gesamtfahrzeit. Gemeldete Verstöße von Fahrern
werden mit Rundenabzug oder Ausschluss geahndet.
(12) Versicherung
Gemäß den Vorgaben des ADAC (ADAC-Clubsportausweis-Versicherungsschutz)
(13) Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Gemäß den Vorgaben des ADAC und der Ausschreibung des Veranstalters.
(14) Verantwortlichkeit des Veranstalters
Gemäß Ausschreibung des Veranstalters.
(15) Sanitäts- und Rettungswesen
Gemäß den DMSB – Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport.
(16) Federführung
ADAC Württemberg e.V.
Abt. Jugend, Sport, Ortsclubs,
Am Neckartor 2,
70190 Stuttgart
Tel.:0 711 / 2800 – 138
Fax: 0711 / 2800 – 123
E-Mail: sport@wtb.adac.de
(17) Abschlussehrung
Im Anschluss an den letzten Wettbewerb des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP findet eine gemeinsame
Siegerehrung statt, bei der die Ehrung der Sieger und Platzierten der fünf ausgeschriebenen Klassen
erfolgt.
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