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APEC : Reglement 2013

Die Gesamtausschreibung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUPs


AUSSCHREIBUNG ZUM
ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP 2013

Gesamtausschreibung APEC 2013 (PDF) - Download



(1) Allgemeine Bestimmungen
Der ADAC Württemberg e.V. schreibt für das Jahr 2013 den ADAC PIRELLI-ENDURO-CUP 2013 aus.

Die Federführung liegt beim

ADAC Württemberg e.V.
Abteilung Jugend, Sport, Ortsclubs
Am Neckartor 2
70190 Stuttgart
Tel: 0711/2800 134
Fax: 0711/2800 123
Email: sport@wtb.adac.de


Der ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in Baden-Württemberg ist eine Veranstaltungsserie, die vor allem den Neulingen im Enduro-Sport eine Startmöglichkeit bieten soll. Die einzelnen Veranstaltungen werden als Mehrstunden-Enduro/Cross Country-Zuverlässigkeitsfahrt auf einem abgesperrten Rundkurs, ähnlich einer Moto-Cross-Strecke, die mit zusätzlichen Enduroanteilen verlängert wurde, durchgeführt.

Die Veranstaltungen und der ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP sind grundsätzlich als Teamwettbewerb ausgelegt, außer der Klasse 5, die als Einzelwettbewerb über zwei Stunden ausgetragen wird.

Die Auslegung dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen bei den einzelnen Wertungsläufen in Bezug auf die vorliegenden Cup-Bedingungen obliegt in letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht (siehe Artikel 17.2 der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 2013).

Die Wertungsläufe (siehe Punkt 3) werden nach der gültigen Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.


(2) Veranstalter/Veranstaltungen
Die Veranstaltungen werden von regionalen Ortsclubs des ADAC nach der vorliegenden Rahmenausschreibung durchgeführt.

Zum ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP werden folgende Veranstaltungen gewertet:

1. Lauf 25.05.2013 - 14.ADAC 4-Stunden-Enduro Amtzell
2. Lauf 16.06.2013 - 6. ADAC 4-Stunden-Enduro Schnaitheim
3. Lauf 22.06.2013 - 12. ADAC 4-Stunden-Enduro Odenheim
4. Lauf 06./07.07.2013 - 19. ADAC 4-Stunden-Enduro Frickenhausen
5. Lauf 21.09.2013 - 31. ADAC 4-Stunden-Enduro Baden-Baden


Alle Veranstaltungen werden gewertet.


(3) Teilnehmer / Einschreibungen / Mannschaften

Alle Fahrer mit einer gültigen DMSB-Lizenz (ausgenommen Inter-H-Lizenz), die an den Wertungsläufen zum ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP des ADAC Württemberg in Wertung teilnehmen, werden automatisch für die Veranstaltungsserie gewertet. Eine Einschreibgebühr entfällt.

Die DMSB C-Lizenz ist nach Möglichkeit rechtzeitig vor der Veranstaltung beim DMSB anzufordern, kann aber auch bei der Veranstaltung beantragt werden.

Fahrer/Teams können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Rennleiters ausgetauscht werden. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/Team zu unterschreiben. Hierfür ist der Fahrer/Team selbst verantwortlich.


(4) Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld
Die Nennungen müssen direkt bei den Veranstaltern der einzelnen Wettbewerbe eingereicht werden. Nennungen werden nur auf dem offiziellen Formular des Veranstalters angenommen bzw. über das online generierte Nennungsformular von ENDURO CUP ONLINE, welches per E-Mail dem jeweiligen Veranstalter automatisch zugesandt wird. Bis zum Nennschluss kann über www.enduro-cup-online.de online genannt werden.

Nennungsschluss ist jeweils samstags, zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Sollten nach dem offiziellen Nennungsschluss noch Startplätze frei sein, ist es dem Veranstalter überlassen, auch noch später Nachnennungen entgegenzunehmen. Bei Nachnennungen wird eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich EURO 15,-- erhoben

Gehen mehr Nennungen ein, als Startplätze zur Verfügung stehen, gilt die Reihenfolge des Eingangs der Nennung beim Veranstalter. Ab der zweiten Veranstaltung ist der Veranstalter grundsätzlich dazu verpflichtet, Fahrer, die bereits am laufenden ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP teilgenommen und Punkte errungen haben, im Rahmen seiner Möglichkeiten, bevorzugt anzunehmen (Voraussetzung ist der fristgerechte Eingang des Nennformulars und die pünktliche Bezahlung des Nenngeldes).

Ein Startplatz wird erst bei Nenngeldeingang beim Veranstalter vergeben. Das heißt, eine Nennung gilt erst als abgegeben, wenn das Nenngeld bis Nennschluss beim Veranstalter eingegangen ist. Bei Startplätzen, die nach dem Nennschluss vergeben werden, erhöht sich das Nenngeld um die Bearbeitungsgebühr für Nachnennungen von 15 Euro. Das Nennformular kann der Veranstalter ausdrucken und die Fahrer müssen nur noch bei der Abnahme unterschreiben.

Das Nenngeld beträgt pro Team einheitlich EURO 80,-- (inkl. Transpondergebühr). Ausnahmen sind die Klasse J mit einem Nenngeld von EURO 45.-- pro Team (inkl. Transpondergebühr) und die Klasse 5 mit einem Nenngeld von EURO 45,-- (inkl. Transpondergebühr) pro Fahrer.



(5) Klassen und Wertung
In der Klasse J sind Teams mit einem oder zwei Motorrädern mit einem Hubraum von 100 ccm bis 125 ccm 2- Takt und von 175 ccm bis 250 ccm 4-Takt startberechtigt. In allen anderen Klassen gilt die Hubraumbegrenzung der Klasse J für Teilnehmer der Jahrgänge 1998 und 1999. Ansonsten sind Teams mit einem oder zwei Motorrädern ohne Hubraumbeschränkung (>100ccm 2-Takt oder >175ccm 4-Takt) startberechtigt.

Ausgeschrieben werden folgende Klassen:

Klasse J: Jugendliche Fahrer von 14-17 Jahren (Jahrgänge 1999-1996)
Die Klasse J ist den Nachwuchsfahrern vorbehalten. Es sind nur Fahrer mit einer DMSB C- oder B-Lizenz startberechtigt. Die Fahrtzeit ist auf 3 Stunden festgelegt.

Klasse 1: Einsteiger: Fahrer mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung ab Jahrgang 1999. Die Klasse 1 ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen ohne oder nur geringer Wettbewerbserfahrung vorbehalten. Es sind nur Fahrer mit einer DMSB C-Lizenz startberechtigt. Fahrer, die bereits ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in Klasse 2 oder 3 teilgenommen haben, müssen auch weiterhin in einer dieser Klassen starten. Fahrer, die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP's in der Klasse 1 die Plätze 1-5 erreicht haben, dürfen im darauf folgenden Jahr nicht mehr in dieser Klasse starten.

Klasse 2: Aufsteiger: Fahrer mit nationaler Sporterfahrung ab Jahrgang 1999.
Es sind nur Fahrer mit einer DMSB C- oder B-Lizenz startberechtigt sowie Fahrer, die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 1 die Plätze 1-5 erreicht haben.
Fahrer, die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP's in der Klasse 2 die Plätze 1-5 erreicht haben, dürfen im darauf folgenden Jahr nicht mehr in dieser Klasse starten.
Fahrer, die im ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 2 gefahren sind, können nicht mehr in Klasse 1 starten.

Klasse 3: Expert: Fahrer mit nationaler oder internationaler Sporterfahrung ab Jahrgang 1997
Fahrer die in der Endwertung des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 2 die Plätze 1-5 erreicht haben.
Fahrer, die im ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP in der Klasse 3 gefahren sind, können nicht in der Klasse 1 + 2 starten.

Klasse 4: Senioren: Beide Fahrer müssen Jahrgang 1972 u. früher sein.
Fahrer, die im Jahr 2013 das 40. Lebensjahr vollenden, sind ab dem Geburtstag in der Klasse 4 startberechtigt.

Klasse 5: Sportfahrer: (Einzelfahrer) Fahrer mit Sporterfahrung ab Jahrgang 1997.
Diese Klasse wird nicht als Teamwettbewerb, sondern als Einzelwettbewerb ausgeschrieben. Die Fahrzeit ist auf 2 Stunden festgelegt. Fahrer, die in Klasse 5 starten, können, bei der gleichen Veranstaltung, nicht in Klasse 1 starten.

Die Klasse 1 soll zusammen mit der Klasse J als eigenständiger Wettbewerb über vier Stunden (Klasse J: drei Stunden) durchgeführt werden. Die Klasse J startet nach der Klasse 1. Alle anderen Klassen starten im Abstand von einer Minute in der Startreihenfolge 3,2,4, 5 und 6. Bei geringer Teilnehmerzahl in den Klassen 2 und 3 kann der Start u.U. zusammengefasst werden.

Mit Abgabe einer Nennung in der Klasse 1 bestätigt der Fahrer, bisher ohne nennenswerte Sporterfahrung zu sein und sich in den Vorjahren nicht unter den ersten 5 der Einsteigerklasse platziert zu haben. Die ersten 5 der Einsteigerklasse des Vorjahres (2012) müssen in der Klasse 2 starten! Falsche Angaben führen zum ersatzlosen Verlust der bis dahin erreichten Punkte!

Ein Gremium, bestehend aus Veranstaltern und ADAC behalten es sich in der Klasse 1 vor, Fahrer aus der Wertung zu nehmen, die von ihrem Können her in der Klasse 2 starten müssten, auch wenn sie bisher noch keine Wettbewerbserfahrung haben. Diese Klasse ist auch für Serienenduros und Zweizylinder geeignet.

Fahrer, die aus welchen Gründen auch immer (außer Falscheinstufung durch den Veranstalter), in Klasse 2 oder 3 gestartet sind, können auch mit einem anderen Partner nicht in Klasse 1 starten, es sei denn sie haben für eine Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Gemischte Teams ( Fahrerinnen und Fahrer ), Teams mit einem Nachwuchsfahrer der Jahrgänge 1999 und 1998 und reine Damenteams die dadurch, dass ein Fahrer auf Grund vorstehender Bestimmungen in Klasse 2 starten müssten, können auf Antrag in Klasse 1 eingestuft werden. Der Antrag ist schriftlich an den ADAC Württemberg e.V. zu richten.

Ein Gremium, bestehend aus Veranstaltern und ADAC, entscheidet über den Antrag. Einsprüche gegen diese Entscheidung sind nicht möglich. Dieses Gremium ist berechtigt, offensichtliche Falscheinstufungen zu berichtigen. Eine Änderung der Ergebnisse ist nicht möglich.

Die Ausschreibung von weiteren Klassen und Sonderwertungen (Damen, Zweizylinder oder ähnliches) ist den Veranstaltern unter Beachtung der ADAC Grundausschreibung freigestellt. Für den ADAC-PIRELLI-ENDUROCUP 2013 werden diese allerdings nicht gewertet.


Punktewertung
Die Punktevergabe erfolgt pro Fahrer nach folgender Aufstellung:

1. Platz 30 Punkte 10. Platz 16 Punkte 19. Platz 7 Punkte
2. Platz 27 Punkte 11. Platz 15 Punkte 20. Platz 6 Punkte
3. Platz 25 Punkte 12. Platz 14 Punkte 21. Platz 5 Punkte
4. Platz 23 Punkte 13. Platz 13 Punkte 22. Platz 4 Punkte
5. Platz 21 Punkte 14. Platz 12 Punkte 23. Platz 3 Punkte
6. Platz 20 Punkte 15. Platz 11 Punkte 24. Platz 2 Punkte
7. Platz 19 Punkte 16. Platz 10 Punkte 25. Platz 1 Punkt
8. Platz 18 Punkte 17. Platz 9 Punkte
9. Platz 17 Punkte 18. Platz 8 Punkte


Bei Kürzung der Laufzeit oder Abbruch eines Laufes erhalten die Fahrer folgende Punkte: Über 50% der vorgeschriebenen Laufzeit - volle Punktzahl, über 25% der vorgeschriebenen Laufzeit - 50% der Punkte, bis 25% der vorgeschriebenen Laufzeit - keine Punkte. Die beim Start des jeweiligen Laufes festgelegte Fahrzeit ist maßgebend.

Jeder Fahrer erhält die entsprechende Punktzahl. Sollten Veranstaltungen ausfallen, so verringert sich die Zahl der gewerteten Veranstaltungen. Sofern ein Fahrer während der Saison in mehreren Klassen gestartet ist und gewertet wurde, wird er in der Klasse mit der höchsten erzielten Punktzahl für den ADAC-PIRELLI-ENDUROCUP gewertet. Punkte sind nicht übertragbar.

Der Fahrer bzw. die Fahrer, die in ihrer Klasse aus allen ausgeschriebenen und durchgeführten Läufen die höchste Punktzahl erreicht haben ist / sind


Sieger des ADAC-PIRELLI-ENDURO-CUP 2013



(6) Technische Bestimmungen/ Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen

Zugelassen sind in der Klasse J Motorräder von 100 ccm bis 125 ccm 2-Takt und von 175 ccm bis 250 ccm 4- Takt. In den anderen Klassen gilt die Hubraumbegrenzung der Klasse J für Teilnehmer der Jahrgängen 1998
und 1999. Alle anderen Teilnehmer sind ohne Hubraumbeschränkung (>100 ccm 2-Takt oder > 175 ccm 4-Takt) startberechtigt.

Die Motorräder der Klassen J und 1 – 5 müssen nicht zugelassen oder zulassungsfähig sein, aber einem Enduro-Motorrad entsprechen (Moto-Cross-Kotflügel hinten sind nicht erlaubt, handelsübliche Kotflügelverlängerungen mit mindestens 12 cm Länge und Lampenmaske vorn, ist Pflicht). Als Lampenmaske ist ein Aufkleber nicht ausreichend.

Die Motorräder zusätzlich ausgeschriebener Klassen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB gemäß Teil 3 für Moto Cross Sport. Eventuell weitere Anforderungen sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Es gelten die Bestimmungen gemäß DMSB Motorradsport Handbuch Teil 3 für Enduro und Motocross. Abweichend hiervon ist den Fahrern von Enduro-Motorrädern die Demontage des Blinkers und des Rückspiegels erlaubt.

Alle Fahrzeuge müssen in gereinigtem und technisch einwandfreiem Zustand vorgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen Kennzeichen demontiert werden. Das Glas des Scheinwerfers ist kreuzweise mit einem breiten Klebestreifen zu sichern und gefährliche Anbauten (z.B. Topcase oder abstehende Kofferhalter) müssen entfernt werden. Alle Handhebel (Kupplung u. Bremse etc.) müssen im Prinzip in einer Kugel enden (Mindestdurchmesser 16 mm) auch wenn ein so genannter Lenker-Protektor (Griffbügel oder Schutzbügel) angebracht ist. Alle Motorräder müssen mit einem links oder rechts am Lenker angebrachten, in Reichweite der am Handgriff liegenden Hand befindlichen Zündunterbrechungsschalter oder -knopf ausgerüstet sein, der in der Lage ist, den Motor abzustellen.

Die Reifenwahl ist freigestellt.

Fahrzeuge, die diesen oder einer dieser Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht zum Start zugelassen.

Eine Geräuschprüfung wird vorgenommen. Die Geräuschkontrolle erfolgt entsprechend den techn. Bestimmungen des DMSB für Enduro, zulässig sind max. 94 dB(A) (Nahfeld) für 2- u. 4-Takter.

Unabhängig davon müssen alle überprüften Motorräder während der gesamten Veranstaltung das Geräuschlimit einhalten. Motorräder mit defekter Auspuffanlage müssen innerhalb 2 Runden zur Reparatur in die Wechselzone. Ansonsten werden sie mit der "Schwarzen Flagge" aus dem Wettbewerb genommen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung für zu laut erscheinende Motorräder eine erneute Überprüfung anzuordnen und diese ggf. aus dem Wettbewerb zu nehmen.

Die Abnahme findet nach Zeitplan des Veranstalters statt. Abnahmeschluss für Papier- u. Techn. Abnahme ist spätestens eine Stunde vor der offiziellen Startzeit der entsprechenden Klasse. Die Teams sollten gemeinsam zur Abnahme erscheinen.

Für Teilnehmer/Teams der Klasse 1 kann vor der offiziellen Dokumentenabnahme bereits eine Technische Abnahme der Motorräder einschließlich der Schutzhelme durch die Techn. Kommissare mit entsprechender Beratung bei evtl. technischen Mängeln erfolgen.

6.2 Persönliche Schutzausrüstung
Alle Fahrer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung, kniehohe Lederstiefel (Cross-Stiefel), Handschuhe, Brille, langärmeliges Hemd oder Jacke und einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen.

!! Schutzhelme ECE05 sind ohne nachträgliche Änderungen und Beschädigungen zugelassen!! ECE04 Helme sind nicht mehr zugelassen! Spoiler dürfen nur durch Kleben (Doppelklebeband nicht Schrauben) befestigt werden. Helmkameras sind generell nicht zugelassen, es gelten die DMSB Bestimmungen.

Fahrzeuge und Fahrer, die diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen.


(7) Dokumenten- und Technische Abnahme
Der Abnahmeort und die Abnahmezeit wird vom Veranstalter mitgeteilt. Zur Abnahme sind vorzulegen:

1. DMSB-Fahrer-Lizenz entsprechend der Klasseneinteilung
2. Schutzhelm

Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung dieser Bedingungen. Der Haftungsverzicht ist bei der Dokumentenabnahme zu unterzeichnen.

Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder sowie der Schutzhelme. Motorräder, die nicht den in dieser Ausschreibung genannten technischen Bestimmungen entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen.

Sind, aus welchen Gründen auch immer, nach erfolgter Technischer Abnahme und vor dem Einbringen des Fahrzeuges in den Start noch Arbeiten, gleich welcher Art, am Fahrzeug erforderlich oder muss dieses getauscht werden, so ist eine Neuabnahme erforderlich. Nach Einbringen des Fahrzeuges in den Start ist der Austausch des Fahrzeuges nicht mehr erlaubt. Nach der abschließenden Technischen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum Wertungausschluss.


(8) Start und Durchführung
Die Startaufstellung erfolgt klassenweise in der Reihenfolge des Nennungseingangs (Startreihenfolge der einzelnen Klasse siehe Punkt 6). Zehn Minuten vor dem Start müssen die Motorräder am Startplatz abgestellt sein, dann wird der Startbereich zum Parc- Ferme, d.h. es ist kein Zutritt zu den Motorrädern mehr erlaubt. Zu diesem Zeitpunkt findet auch die Fahrerbesprechung am Startplatz statt.Der Start erfolgt als Le Mans-Start.

Dieser sollte klassenweise im Abstand von 1 Minute erfolgen. Auf das
Startzeichen ist innerhalb 30 Sekunden der Motor mit einer am Motorrad befindlicher Starteinrichtung in Gang zu setzen und der Startraum mit Motorkraft zu verlassen. Eine Unterstützung von Helfern oder dem 2. Fahrer ist nicht zulässig. Bei Nichterfüllung der Startprüfung (nach Ablauf der 30 Sekunden) muss der Fahrer den Startplatz unverzüglich in eine gekennzeichnete Zone verlassen. Nach dieser Zeit darf außerhalb des Startplatzes fremde Hilfe in Anspruch genommen werden, aber das Fahrzeug nicht gegen die Fahrtrichtung
bewegt und andere Teilnehmer behindert werden. Wer verspätet am Start erscheint, muss aus einem speziell dafür gekennzeichneten Bereich starten. Den Start für diese Teilnehmer gibt ein speziell kenntlich gemachter Streckenposten auf Anweisung des Fahrtleiters frei.

Während des Rennens ist ein Fahrerwechsel jederzeit möglich. Die Wechselzone ist eine Schleife und darf nur mit gemäßigter Geschwindigkeit befahren werden. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit wird der Wettbewerb so lange weitergeführt, bis der Fahrer des führenden Teams die Ziellinie überfahren hat. Für alle Fahrer, die innerhalb der doppelten durchschnittlichen Rundenzeit das Ziel erreichen, wird diese Runde noch gewertet. Für alle Fahrer, die das Ziel später als der doppelten durchschnittlichen Rundenzeit nach Durchfahrt des führenden Fahrers erreichen, wird die letzte Runde nicht mehr gewertet.

In Wertung sind nur Teams, bei denen jeder Fahrer mindestens eine Runde zurückgelegt hat. Die Übergabe der Wechselbänder darf nur von Fahrer 1 auf Fahrer 2 bzw. umgekehrt in der Wechselzone erfolgen. Diese befindet sich in der Regel unmittelbar am Helferraum bzw. Ruheraum und ist von diesem optisch getrennt. In beiden Bereichen ist absolutes Rauchverbot. Ein Mitnehmen der Wechselbänder durch andere Fahrer von der Strecke in die Wechselzone wird mit Ausschluss beider Teams geahndet. Bei unrealistischen Rundenzeiten
wird diese Runde für das Team nicht gewertet. Entscheidungen treffen die Zeitnahme und der Fahrtleiter.

Alle Fahrzeuge unterliegen noch 30 Minuten nach dem Zieleinlauf den Bestimmungen des Parc-Fermé.


(9) Wertung
Das Team, das nach Ablauf der vorgegebenen Zeit die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger seiner Klasse. Bei Rundengleichheit zählt die bessere Gesamtfahrzeit. Gemeldete Verstöße von Fahrern werden mit Rundenabzug oder Ausschluss geahndet.


(10) Strafen
Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Veranstalter oder den Sportkommissaren folgende Strafen verhängt werden:

Nichtzulassung

· Nichteinhaltung der Technischen Bestimmungen
· Nicht ordnungsgemäße Fahrerausrüstung
· Fehlende Fahrzeug- und/oder Teilnehmerpapiere

Zeitstrafen
· Frühstart = 60 Sekunden

Wertungsausschluss
· Motorradtausch nach der Technischen Abnahme
· Absichtliche technische Veränderungen nach der Technischen Abnahme
· Unterlassen von "Erster Hilfe"
· Befahren der Strecke quer oder entgegen der Fahrtrichtung
· Absichtliches Blockieren der Strecke
· Unberechtigtes Befahren der Strecke
· Festgestellter Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen
· Verweigerung der technischen Überprüfung
· Missachtung der Umweltschutzbestimmungen (Wertungsausschluss vorbehalten)

Neben den vorstehenden Strafen können auch wegen anderer Verstöße Disziplinarmaßnahmen ergriffen
werden.


(11) Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(12) Versicherungen
Der Veranstalter schließt für seine vom ADAC Regionalclub genehmigte Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang ab:

1. Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
2. Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung
3. Zuschauer-Unfall-Versicherung
4. Sportwarte-Unfall-Versicherung
5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftpflicht-Versicherung

Weitere Details siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(13) Haftungsausschluss
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(14) Freistellen von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(15) Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(16) Abschlussehrung
Die besten drei Teams/ Fahrer der Klassen 1-5 werden bei der Meisterehrung des ADAC Württemberg e.V. geehrt. Der ADAC Württemberg e.V. schreibt ein Gesamtpreisgeld von 1.500 Euro aus. Der Erstplatzierte pro Klasse erhält 150,- Euro, der Zweitplatzierte 100,- Euro und der Drittplatzierte 50,- Euro.
Die besten drei Teams der Nachwuchsklasse J werden bei der Jugendehrung des ADAC Württemberg e.V. geehrt.


(17) Schiedsrichter / Schiedsgericht:
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(18) Einsprüche
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(19) Umweltschutz
Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die Entsorgung des/der bei ihm anfallenden Abfalls bzw. Altstoffe (z.B. Altöl, Reifen, Altteile, Papier, Kartonagen usw.) selbst verantwortlich. Beim Auftanken der Motorräder
sowie bei Arbeiten am Motor oder Getriebe auf dem Veranstaltungsgelände sind Schutzfolien von mind. 1x2m unter das Motorrad zu legen. Das Waschen von Motorrädern mit Hochdruckreinigern ist nicht zulässig. Siehe auch DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.


(20) Sanitäts- und Rettungswesen
Gemäß den DMSB – Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport.

Siehe APEC_SERIE - KONTAKTADRESSEN

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